Psychotherapie München
Dipl.Psychologin
Cornelia Gloger

Psychologische
Psychotherapeutin

Institutstr. 10
81241 München
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Begriff Definition
Approbation

Approbationsordnungen (von lat. approbatio = Billigung, Genehmigung) regeln in Deutschland die Zulassung zu den akademischen Heilberufen Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und Apotheker („Bestallung“). Die Approbationsordnungen werden bundeseinheitlich festgelegt. Sie beschreiben die Ausbildung für den jeweiligen Beruf, d.h. Mindestdauer, Ablauf und Pflichtinhalte des Studiums und weiterer notwendiger Ausbildungsabschnitte. Außerdem legen sie die Bedingungen für die staatlichen Prüfungen und andere Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation fest.

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